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Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Finanzanlagenvermittler

iuvaris berät Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Finanzanlagenvermittler in allen Compliance-Fragen und führt erforderlichenfalls Prozesse gegen Kunden und Vertragspartner. 

Erlaubnisverfahren

Sowohl Wertpapierdienstleistungsunternehmen als auch Finanzanlagenvermittler benötigen eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis, um ihre Dienstleistungen erbringen zu dürfen. Während Wertpapierdienstleister eine Erlaubnis der BaFin nach §§ 15ff. WpIG oder §§ 32ff. KWG benötigen, müssen Finanzanlagenvermittler den Anforderungen des § 34f GewO genügen. 

Je nach Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten sind die Anforderungen unterschiedlich hoch. Während die Gewerbetreibenden bzw. bei juristischen Personen und Personengesellschaften ihre Geschäftsführer stets qualifiziert und zuverlässig sein müssen, stellen das WpIG bzw. das KWG einerseits und die GewO andererseits recht unterschiedliche Anforderungen an die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Dasselbe gilt für das sogenannte Anfangskapital und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus existiert im Anwendungsbereich des WpIG und des KWG eine Anteilseignerkontrolle, und Unternehmensgründer müssen der Erlaubnisbehörde vorab die beabsichtigten internen Compliance-Regeln vorlegen. 

Gerade bei der Gründung größerer Unternehmen empfiehlt es sich, die für den Einzelfall geltenden Anforderungen vorab mit der zuständigen Behörde abzuklären. 

iuvaris unterstützt Unternehmensgründer im Erlaubnisverfahren, berät sie über die für sie geltenden rechtlichen Regelungen, stellt die erforderlichen Anträge und vertritt sie gegenüber der Behörde. 

Prozessführung und Streitbeilegung

Wenn Kapitalanleger mit ihren Investitionen Verluste erleiden, werden dafür nicht selten zuerst die Finanzdienstleister verantwortlich gemacht, die die betreffenden Produkte vermittelt haben. Der Vorwurf lautet dann in der Regel, dass das Finanzinstrument oder die Finanzanlage nicht den Bedürfnissen des Kunden entsprochen habe oder dass über bestimmte Risiken nicht aufgeklärt worden sei.

In der Rechtsprechung lässt sich spätestens seit 2012 eine zunehmend kundenfreundlichere Tendenz erkennen. Teils sind Gerichte der Auffassung, dass sogar über Selbstverständlichkeiten aufgeklärt werden müsse wie etwa das bei hochverzinslichen Produkten stets gegebene Totalverlustrisiko.

Finanzdienstleister sind gut beraten, spezialisierte Kanzleien mit der Verteidigung ihrer Rechte zu beauftragen. 

iuvaris hat bereits mehrere hundert Prozesse für Finanzanlagenvermittler und Wertpapierdienstleister geführt. Die Kanzlei verfügt daher über präzise Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung und ist in der Lage, die Rechte ihrer Mandanten wirkungsvoll wahrzunehmen.

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